Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber

12.01.2021

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn.

BMF, FAQ „Corona“ Steuern; NWB