04.08.2020
Das Bundeskabinett hat am 29.7.2020 den Entwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz beschlossen. Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien wird u.a. das Kindergeld pro Kind ab 1.1.2021 um 15 Euro pro Monat erhöht.
Der Entwurf sieht folgende Maßnahmen vor:
- Zum 1.1.2021 beträgt das Kindergeld damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro.
- Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden von 7.812 Euro auf 8.388 Euro erhöht.
- Der steuerliche Grundfreibetrag wird von 9.408 Euro auf 9.696 Euro im Jahr 2021 und auf 9.984 Euro im Jahr 2022 angehoben.
- Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird im Einklang mit der Anhebung des Grundfreibetrags ab 2021 in gleicher Weise angehoben (von 9.408 Euro auf 9.696 Euro im Jahr 2021 und auf 9.984 Euro im Jahr 2022).
- Darüber hinaus werden auf Basis der bisherigen Praxiserfahrungen Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen vorgenommen.
Hinweis: Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Bundesfinanzministerium, Pressemitteilung v. 29.7.2020, NWB