Erstes Urteil in Sachen „Corona-Entschädigungsklage“ ist rechtskräftig

19.08.2020Das Landgericht Hannover hat die Klage eines Gastronomen abgewiesen, der vom Land Niedersachsen Entschädigung für Umsatzverluste während des coronabedingten „Lockdowns“ verlangt hatte. Eine Berufung gegen die Entscheidung wurde vom Kläger nicht eingelegt. Damit ist eine der bundesweit ersten Gerichtsentscheidungen zu sog. Corona-Entschädigungsklagen nunmehr rechtskräftig.

Entscheidung: Das Gericht hat keine Rechtsgrundlage für den vom Kläger geltend gemachten Entschädigungsanspruch erkennen können:

  • Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht insoweit keine ausdrückliche Regelung vor.
  • Dies entspricht der Intention des Gesetzgebers, der auch im Zuge einer Gesetzesänderung im März 2020 bewusst darauf verzichtet hat, eine Entschädigung für die flächendeckenden Schließungsanordnungen zu regeln.
  • Hierdurch ist auch ein Rückgriff auf das Landespolizeirecht gesperrt, welches grundsätzlich eine Entschädigungsregelung für als „Nichtstörer“ in Anspruch genommene Personen vorsieht.
  • Schließlich ergibt sich auch aus allgemeinem Staatshaftungsrecht kein Entschädigungsanspruch, da dem Kläger durch die eine Vielzahl von Wirtschaftszweigen betreffenden Maßnahmen kein individuelles und unzumutbares Sonderopfer auferlegt worden ist.

Hinweis: Allenfalls vereinzelt und nur in erster Instanz haben Gerichte bundesweit bisher über die mit der Klage aufgeworfenen Rechtsfragen entschieden. Obergerichtliche Rechtsprechung gibt es diesbezüglich noch nicht.

LG Hannover, Pressemitteilung v. 14.8.2020 zum Urteil v. 9.7.2020 – 8 O 2/20; NWB