Steuerberatung
und 
Steuerrecht

STEUERN SIND UNSERE LEIDENSCHAFT.

Das Steuerrecht ist auf Grund der stetigen Gesetzesänderungen, zahlreichen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen eines unserer dynamischsten Rechtsgebiete. Umso wichtiger ist es, ein Team an seiner Seite zu haben, das Sie immer auf dem Laufenden hält und stets den Überblick bewahrt. 

Viele Ereignisse im Leben sind nicht vorhersehbar und sorgen manchmal für negative Erinnerungen. Als Ihr Berater schauen wir jedoch mit Ihnen gemeinsam in die Zukunft und erarbeiten Strategien, anhand derer wir Ihre Steuerlast – im Rahmen des gesetzlich Möglichen – auf ein Minimum reduzieren. Steuern sind dann für Sie keine böse Überraschung mehr.

Wir vertreten Sie aber auch in schwierigen Zeiten. Sollte Ihr Finanzamt bei der rechtlichen Beurteilung Ihres Sachverhalts eine abweichende Auffassung teilen, vertreten wir Sie vom Widerspruchsverfahren gegenüber den Finanzbehörden bis zu den Finanzgerichten, um Ihr Recht durchzusetzen. Aber auch bei steuerrechtlichen Selbstanzeigen und steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren vertreten wir Ihre Interessen.

Als Unternehmer müssen Sie eine Vielzahl an Entscheidungen treffen. Wir nehmen Ihnen die Last der Steuerberatung ab und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen umfassend aus einer Hand beraten wird. Vertrauen Sie der Kompetenz unserer Mitarbeiter und der jahrelangen Erfahrung mit Unternehmen aus allen Branchen. Wir beraten Sie als Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft.

Die Unterscheidung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist von enormer Bedeutung, da für die freien Berufe zahlreiche Besonderheiten gelten. Während Freiberufler keiner Gewerbeanmeldung bedürfen und somit auch keine Gewerbesteuer zahlen, ist dies für Gewerbetreibende Pflicht. Aber auch in der Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind Freiberufler teilweise privilegiert. Dies gilt unter Umständen auch für freiberufliche Personengesellschaften.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer kann zu einer großen Belastung Ihres Nachlasses werden. Als Ihr Berater helfen wir Ihnen mit verschiedenen Instrumenten die Übertragung von Vermögensgegenständen, wie z.B. Immobilien oder  Unternehmensanteilen sicherzustellen, indem die Transaktionen vor einem zu großen Zugriff des Fiskus bewahrt bleiben. Dies kann beispielsweise durch steueroptimierte Schenkungen zu Lebzeiten oder Testamenten erfolgen. Aber auch nach dem Erbfall kann die Steuerlast durch Korrekturmöglichkeiten minimiert werden.

Immobilien bilden oft den Großteil unseres Vermögens. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre steuerlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Erhaltung, der Verwaltung und der Veräußerung  bzw. Übertragung rechtzeitig gestalten. Wir beraten Sie hinsichtlicher aller steuerrechtlichen Erwägungen sowie Rendite- und Tilgungsberechnungen.

Die laufende Buchhaltung und das Erstellen Jahresabschlüssen sind der Grundstein jeder Steuerberatung. Mit unserer Online-Steuerberatung haben Sie egal wo, egal wann einen blitzschnellen Einblick in Ihre aktuellen Zahlen. Dadurch gewähren Sie nicht nur sich, sondern auch Gläubiger (z.B. Banken) und möglichen Investoren die nötige Basis und Sicherheit, um die richtigen und rechtzeitigen Entscheidungen zu treffen.

Als Privatperson und Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, Steuerklärungen fristgerecht an das Finanzamt zu übermitteln. Wir bieten wir Ihnen einen sorglosen Service bei der Erstellung Ihrer Steuerklärung an. Auf der Grundlage Ihrer (Online-) Buchhaltung und vorherigen Beratungsgesprächen erstellen wir Ihre privaten und betrieblichen Steuererklärungen und übermitteln diese auch an das Finanzamt. Darüber hinaus prüfen wir auch Ihre Steuerbescheide, korrespondieren oder führen Verhandlungen mit den Finanzbehörden, um Ihre Interessen durchzusetzen. 

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